Hygieneplan

Hygieneplan der Kindertagesstätte „Seebenauer Dorfspatzen“

 

Stand März 2023

 

Einleitung:

Unsere Kindertagesstätte ist durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienischer Bedeutung. Es bedarf deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten - besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten zu sichern.

Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Kindertagesstätten.

Hygienemanagement und Verantwortlichkeit

Die Leiterin unserer Kindereinrichtung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt ihre Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. 

Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter anderem:

Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes

Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen

Durchführung von Hygienebelehrungen

Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Gesundheitsamt und den Eltern

Der Hygieneplan wird jährlich hinsichtlich seiner Aktualität überprüft und ggf. geändert.

Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. durch Begehungen der Einrichtung routinemäßig mindestens jährlich sowie bei aktuellem Bedarf.

Der Hygieneplan ist für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar.

Die Beschäftigten werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt. Die Belehrung wird schriftlich dokumentiert.

 

Basishygiene:

Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung

Unsere Kindereinrichtung entspricht den baurechtlichen Anforderungen unseres Bundeslandes, den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung sowie den brandschutztechnischen Vorschriften.

Insbesondere wurde beachtet:

Standort (Lärm, lufthygienische und bioklimatische Belastungen, Altlasten)

Freiflächen (Größe, Gestaltung, keine Giftpflanzen, Spielgerätesicherheit und-wartung, hygienische Anforderungen an Sandspielplätze)

Hygienische Anforderungen an Bauweise, Oberflächengestaltung und Ausstattung einzelner Räume (Gruppenraum, Sanitärräume, Garderobe, Küche und Wirtschaftsräume, Personalräume, Raum für Reinigungsutensilien usw.)

Ausreichende natürliche Belüftbarkeit von Aufenthaltsräumen

Ausreichende Tageslichtbeleuchtung für alle Aufenthaltsräume der Kinder (Tageslichtquotient nach DIN 5034)

Qualitativ und quantitativ ausreichende künstliche Beleuchtung der Räume (DIN 5035, DIN EN 12464-1)

Trittsichere, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodengestaltung

 

Reinigung und Desinfektion:

Eine gründliche und regelmäßige Reinigung insbesondere der Hände und häufig benutzter Flächen und Gegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für einen guten Hygienestatus.

Die gezielte Desinfektion ist dort erforderlich, wo Krankheitserreger auftreten und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen (z. B. Verunreinigungen mit Erbrochenem, Blut, Stuhl, Urin).

Eine effektive Desinfektion wird nur erreicht, wenn für die beabsichtigte Desinfektionsaufgabe das geeignete Desinfektionsmittel in der vorgeschriebenen Konzentration und Einwirkzeit verwendet wird.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden vor Kindern geschützt aufbewahrt.

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist erarbeitet und gut sichtbar ausgehangen.

 

Händehygiene:

Händewaschen und ggf. Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsverhütung und der Bekämpfung von Infektionen.

Es werden flüssige Waschpräparate aus Spendern und Hautpflegemittel bereitgestellt.

Einmalhandtücher bzw. personengebundene textile Handtücher werden verwendet.

Sichtbare grobe Verschmutzungen (z. B. durch Ausscheidungen) werden vor der Desinfektion mit Zellstoff oder einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch entfernt.

 

Beschäftigte:

Die gründliche Händereinigung wird durchgeführt

zum Dienstbeginn

nach jeder Verschmutzung

nach Toilettenbenutzung

vor dem Umgang mit Lebensmitteln,

vor der Einnahme von Speisen und Getränken,

nach intensivem Kontakt mit Kindern, die an Durchfallerkrankungen und Atemwegsinfekten (Husten, Schnupfen) leiden

nach Tierkontakt.

Die hygienische Händedesinfektion ist erforderlich

nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut und anderen Körper-ausscheidungen (z. B. nach dem Windeln oder Maßnahmen in Zusammenhang mit der Toiletten-/ Töpfchenbenutzung durch Kinder).

Wenn dabei Handschuhe getragen werden, müssen die Hände auch nach Ablegen der Handschuhe desinfiziert werden.

Die prophylaktische Händedesinfektion ist erforderlich

vor dem Anlegen von Pflastern, Verbänden o. ä.

In den Sanitärräumen der Kinder und Beschäftigten sind Möglichkeiten zur Händedesinfektion. (Kinder nur unter Aufsicht!)

 

Kinder:

Die gründliche Händereinigung wird durchgeführt

nach dem Spielen im Freien

nach jeder Verschmutzung,

nach der Töpfchen- oder Toilettenbenutzung,

nach Kontakt mit Tieren

vor der Esseneinnahme

 

Fußböden und andere Flächen sowie Gegenstände:

Folgende Grundsätze werden bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen berücksichtigt:

Es wird feucht gereinigt (Zwei-Eimer-Methode).

Für die Pflege textiler Beläge werden Geräte mit Mikro- oder Absolutfiltern verwendet, Teppichböden werden täglich abgesaugt.

Die Reinigungsmaßnahmen werden in der Regel in Abwesenheit der Kinder durchgeführt.

Bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten wird geeignete Schutzkleidung getragen.

Alle wiederverwendbaren Reinigungsutensilien (Wischmopp, Wischlappen ...) werden nach dem Gebrauch aufbereitet.

Geräte und Mittel zur Reinigung und Desinfektion werden an geeigneter Stelle und vor dem Zugriff Unbefugter gesichert aufbewahrt.

Bei sichtbarer Verschmutzung ist sofort zu reinigen.

Dem Reinigungs- und Hygieneplan sind Intervalle der Reinigung und dazugehörige Reinigungsmittel zu entnehmen.

 

Wäschehygiene:

Wir achten auf eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung sowohl in der Einrichtung als auch im Freien.

 

Wäschewechsel: 

Handtücher (personengebunden) wöchentlich 

Kuscheldecken 1x monatlich

Matratzen, Kissen u. ä. 1 x jährlich

Geschirrhandtücher, Abwaschlappen und Tischlappen täglich

Die Wäsche und Reinigung erfolgt durch einen externen Anbieter.

 

Umgang mit Lebensmitteln:

Verantwortlich für die Lebensmittelhygiene ist die Leiterin der Einrichtung.

Ein Hygieneplan für den Küchenbereich ist erstellt.

Beschäftigte, das mit Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung in Berührung kommt, muss die Inhalte der § 42 und § 43 des IfSG kennen und nach Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes eine Bescheinigung nach § 43 IfSG vorweisen können (siehe 4.1.).

Die Anlieferung der Speisen durch (die Landfleischerei Winterfeld) den Anbieter erfolgt in ordnungsgemäß gereinigten und geschlossenen Behältern.

Vor der Ausgabe von Essen werden die Hände antiseptisch gewaschen.

Warme Speisen müssen bis zur Ausgabe eine Temperatur von ≥ 65°C aufweisen. Deshalb wird die Temperatur bei der Ankunft des Essens und vor der Verteilung der Speisen gemessen und dokumentiert. 

Alle benutzten Geschirr- und Besteckteile werden heiß gereinigt.

Tische, Essentransportwagen und Tabletts werden nach der Esseneinnahme gereinigt.

 

Sonstige hygienische Anforderungen:

 

Abfallbeseitigung:

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Altmarkkreis Salzwedel.

Die Küchenabfälle werden durch den Essenanbieter entsorgt.

Schädlingsbekämpfung:

Bei Feststellung von Schädlingsbefall wird unverzüglich die Leitung des Eigenbetriebes informiert und ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung beauftragt.

Trinkwasser/Badewasser:

Die hygienischen Anforderungen an das Trinkwasser werden durch die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser-verordnung – TrinkwV)" und die §§ 37-39 des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

Die Qualität des Trinkwassers wird jährlich durch den Altmarkreis Salzwedel und andere externe Anbieter kontrolliert und protokolliert.

Perlatoren werden regelmäßig gereinigt.

 

Spielsand:

Zur Pflege des Sandes beachten wir folgende Punkte:

Zulauf von Hunden und Katzen unterbinden (Einzäunung).

Häufiges Harken zur Reinigung und Belüftung des Sandes.

Tägliche visuelle Kontrollen auf organische (Tierexkremente, Lebensmittel, Müll etc.) und anorganische Verunreinigungen (z. B. Glas), Verunreinigungen aller Art werden sofort entfernt.

Sand wird alle 2 Jahre aufgefüllt.

 

Erste Hilfe:

Alle Beschäftigten besuchen in regelmäßigen Abständen Erste-Hilfe- Schulungen.

Es ist ein Verbandskasten in entsprechender DIN- Norm vorhanden, dessen Inhalt regelmäßig kontrolliert und ersetzt wird.

Bei Ausflügen wird Material zur Erste- Hilfe- Leistung mitgeführt.

 

Umgang mit Arzneimitteln:

Die Gabe von Arzneimitteln in unserer KITA soll nur erfolgen, wenn dies medizinisch unvermeidlich und organisatorisch nicht anderweitig lösbar ist.

Verabreichung nur mit schriftlicher Anweisung des Arztes.                (Vorgaben der Unfallkasse Sachsen-Anhanlt-https://Ivwa.sachsen-anhalt.de/das-Ivwa/landesjugendamt/kinder-und-jugend/kindertageseinrichtungen/veroeffentlichungen-und-dokumente/medikamentengabe - Anlage 2)

Nicht mehr benötigte Arzneimittel werden den Eltern zurückgeben.

Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes

 

Belehrungen:

Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§43 IfSG)

Beschäftigte, die im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich von Gemeinschafts-

einrichtungen arbeiten, werden einmal jährlich nach § 42 und § 43 IfSG von der Leitung unterwiesen. Dies wird dokumentiert.

Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal

Diese Beschäftigten werden einmal jährlich über § 34 Abs.1,2,3 des IfSG durch die Leitung unterwiesen. Dies wird dokumentiert.

 

Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen:

Alle Eltern bekommen beim Aufnahmegespräch ein Merkblatt“ Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten gem. § 34 Absatz 5“, in dem die Verfahrensweise und die meldepflichtigen Krankheiten erläutert sind.

Alle Beschäftigten haben dieses Merkblatt zur Kenntnis genommen.

Bei bestätigten meldepflichtigen Infektionskrankheiten informiert die Leiterin derKITA die Elternschaft durch einen gut sichtbaren Aushang.

Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt zeitnah. (siehe Punkt 7)

 

Schutzimpfungen:

Die Impfempfehlungen der STIKO sind durch Aushang in der KITA für alle Sorgeberechtigten und Personal zugänglich. Der Aushang wird regelmäßig aktualisiert. Es gilt die Impflicht nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz).

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Der Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“ bietet allen Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an, die vom Betriebsarzt durchgeführt werden.

 

Impfungen des Personals:

Bei Beschäftigten im pädagogischen Bereich muss ein Immunschutz gegen Masern-, Pertussis-, Mumps-, Rubivirus und Varizella-Zoster-Virus vorliegen.                 Dies wird bei der Einstellung der Mitarbeiter vom Arbeitgeber überprüft.

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen
  (Durchfall und/oder Erbrechen), Kopfläuse und Krätze
 

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen (Durchfall und/oder Erbrechen):

Das erkrankte Kind wird bis zur Abholung durch die Eltern möglichst getrennt von den übrigen Kindern betreut.

Oberflächen und Gegenstände, mit denen das Kind in Berührung kam (intensiver Kontakt) werden desinfiziert.

Nach Umgang mit dem erkrankten Kind wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.

Nach jeder Toiletten- oder Töpfchenbenutzung durch ein Kind mit Durchfall werden das Toilettenbecken und die WC-Brille oder das Töpfchen desinfiziert. Töpfchen werden personengebunden verwendet.

Es erfolgt ein täglicher Handtuchwechsel in der Krippe, die Kinder des Kindergartens benutzen Einweghandtücher.

 

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen:

Das befallene Kind wird bis zur Abholung durch von den übrigen Kindern getrennt betreut.

Alle persönlichen Gegenstände (z. B. Kämme) werden mitgegeben an die Eltern mit Hinweisen zur Behandlung.

Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass 9 – 10 Tage nach der Behandlung eine Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung durchgeführt werden muss.

Es erfolgt eine Information aller Eltern durch einen Aushang.

Bei starkem Befall werden die Aufenthaltsräume der Betroffenen von ausgestreuten Läusen befreit (ggf. Absprache mit dem Gesundheitsamt): gründliches Absaugen der Böden und Polstermöbel sowie von Kopfstützen und textilem Spielzeug; weitere Maßnahmen nach Angaben des Gesundheitsamtes.

 

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Krätze:

Bei Auftreten einer Krätzeerkrankung benachrichtigt die Leiterin gem. § 34 (6) IfSG unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt.

Es werden alle persönlichen Gegenstände mit Hinweisen zur Behandlung mitgegeben.

Alle kontaminierten Gegenstände werden gründlich gereinigt. Die Wiederzulassung in die Kindereinrichtung kann erst nach sachgerechter Behandlung und Erfolgskontrolle durch den behandelnden Arzt erfolgen, der den Behandlungserfolg zu bescheinigen hat.

 

In der KITA werden die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 34 IfSG weitgehend umgesetzt.