Corona-Hygieneplan
Erweiterter Hygieneplan Hort „Wirbelwind“ gem. §36
Infektionsschutzgesetz in Bezug auf Corona
Gültig ab 04.04.2022 für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Zu 1. Reinigung
- Erfolgt durch eine Reinigungsfirma, bei Verunreinigung am Tag- durch eine der Erzieherinnen.
Zu 2. Hygiene
- Im Eingangsbereich ist ein Spender zur Händedesinfektion angebracht.
- Regelmäßiges Lüften der Räume: alle 20 Min. für 5 Min. Querlüften.
- Direkte Kontakte wie Hände schütteln oder Umarmungen sind zu vermeiden.
- Einhaltung der AHA- Regeln durch alle Personen, regelmäßige Belehrungen.
Zu 5. Sanitärräume
- Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher aus Spendern sind bereitgestellt sowie Auffangbehälter für Papierhandtücher.
Zu 6. Schlafräume
Entfällt im Hort.
Zu 7. Mahlzeiteneinnahme
- Festgelegte Vesperzeiten gibt es nicht.
- Die Kinder essen ihre Snacks draußen oder drinnen.
- Es werden Getränke bereitgestellt, die in die mitgebrachten Flaschen der Kinder von Erzieherinnen gefüllt werden.
Schutz des Personals
- Bringen und Abholen der Kinder erfolgt über die Schleuse
- Der Mindestabstand zu den Eltern und externen Personen ist einzuhalten.
- 3 G Regel wird beachtet
- Regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren sowie Lüften der Räume.