Hygieneplan
Hygieneplan
gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz
für die Kita „Max und Moritz“
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Hygienemanagement und Verantwortlichkeit
- Basishygiene
- Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung
- Reinigung und Desinfektion
- Händehygiene
- Fußböden und andere Flächen sowie Gegenstände
- Wäschehygiene
- Umgang mit Lebensmitteln
- Sonstige hygienische Anforderungen
- Abfallbeseitigung
- Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung
- Trinkwasser
- Spielsand
- Erste Hilfe
- Umgang mit Arzneimitteln
- Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes
- Belehrungen
- Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§42 IfSG)
- Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal
- Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen
- Schutzimpfungen
- Belehrungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen des Personals
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen (Durchfall und/oder Erbrechen), Kopfläuse und Krätze
Februar 2023
1.Einleitung
Der folgende Rahmenhygieneplan setzt neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Eigenverantwortung jedes Mitarbeiters. Die vorliegenden Hygieneempfehlungen sollen hierbei Unterstützung geben. Die aufgeführten Hygienemaßnahmen und Festlegungen sind einrichtungsspezifisch angepasst.
2.Hygienemanagement und Verantwortlichkeit
Die Leitung unseres Hauses trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse.
- Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes
- Überwachung der Einhaltung der im Plan festgelegten Maßnahmen
- Durchführung von Hygienebelehrungen (jährlich)
- Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Gesundheitsamt und den Eltern
3.Basishygiene
3.1 Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung
Die Einrichtung entspricht den baurechtlichen Anforderungen, den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung sowie den brandschutztechnischen Vorschriften.
- Alle Aufenthalts- und Schlafräume sind mit Fenstern ausgestattet und sind damit auf natürliche Weise zu belüften als auch zu beleuchten (CO² Ampeln dienen zur Kontrolle)
- Alle Räume können auch ausreichend künstlich beleuchtet werden
- Gruppenräume der Kinder verfügen zudem über Sonnenschutz an den Fenstern
Renovierung und bauliche Instandhaltung des Gebäudes erfolgen kontinuierlich und planmäßig.
3.2 Reinigung und Desinfektion
- gründliches und häufiges Händewaschen liegt in der Verantwortung des Personals
- Desinfektion wird gezielt eingesetzt und dort wo es erforderlich ist
- Reinigungspläne hängen in den jeweiligen Bereichen in den Waschräumen
- Reinigung- und Desinfektionsmittel sind für Kinder nicht zugänglich
3.2.1 Händehygiene
- Handwaschplätze für das Personal sind mit flüssigen Waschpräparaten aus Spendern und
Einmalhandtüchern ausgestattet
- zusätzlich steht im Sanitärraum der Krippe ausreichend Händedesinfektion (Spender) zum
Abtöten von Infektionserregern zur Verfügung, sowie Einmalhandschuhe
- das pädagogische Personal achtet auf das Erlernen der Händewaschtechnik bei Kindern
3.2.2 Fußböden und andere Flächen sowie Gegenstände
- der Reinigungsrhythmus orientiert sich an der speziellen Nutzungsart und
Nutzungsintensität (Reinigungspläne hängen in den Waschräumen der jeweiligen Bereiche)
- die Reinigung erfolgt in Abwesenheit der Kinder
- grobe Verschmutzungen werden sofort entfernt
- bei Auftreten übertragbarer Krankheiten erfolgt eine Mitteilung an das Reinigungspersonal
- 2mal im Jahr erfolgt eine Grundreinigung
3.2.3 Wäschehygiene
- Krippenbereich und Kindergartenbereich: wöchentlicher Wechsel von personalisierten
Handtüchern
- Hortbereich: Handlüfter
- Bettwäsche wird im 2wöchigen Rhythmus gewechselt
- Geschirrhandtücher und Lappen in der Küche werden täglich gewechselt
- verunreinigte Bekleidung des Personals wird sofort gewechselt
- die Wäsche wird von einem externen Partner gereinigt.
3.3 Umgang mit Lebensmitteln
- jährliche Belehrung nach §§ 42 und 43 des IfSG
- Protokolle befinden sich im Belehrungsordner (Büro)
- regelmäßige Schulungen nach geltenden gesetzlichen Grundlagen
- es werden nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht, von denen keine
Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht
- Vorgaben der EU-Verordnung zur Lebensmittelhygiene werden eingehalten
- leichtverderbliche Lebensmittel bzw. solche, bei denen der Hersteller dies vorgibt werden
gekühlt gelagert
- bei Verletzungen an den Händen trägt das Personal Handschuhe
- warme Speisen dürfen bei der Ausgabe eine Temperatur von 65°C nicht unterschreiten
- Reste von Speisen werden entsorgt
- Geschirr- und Besteckteile nach Benutzung werden in der Geschirrspülmaschine heiß
gereinigt (Bsp.65°C Programm)
3.4 Sonstige hygienische Anforderungen
3.4.1 Abfallbeseitigung
- erfolgt über den Altmarkkreis Salzwedel
- Einwegwindeln werden über den Hausmüll entsorgt
- Mehrwegwindeln vom externen Anbieter gereinigt
- tägliche Entsorgung des Abfalls durch Küchenpersonal, Krippenpersonal sowie
Reinigungspersonal
- Abfallsammelbehälter befinden sich vor der Einrichtung in einem separaten Bereich
(Wirtschaftsgelände)
3.4.2 Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung
- sofern erforderlich wird ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer beauftragt
3.4.3 Trinkwasser/Badewasser
- regelmäßige Kontrollen werden vom Altmarkkreis und durch ein externes Labor geprüft und
durchgeführt
- Planschbecken werden in der Nutzungszeit täglich geleert und gereinigt
3.4.4 Spielsand
- Sandkasten wird regelmäßig von den Hausmeistern zur Belüftung und Reinigung geharkt
- tägliche Begehung und Kontrolle durch HM
- bei starker Verschmutzung wird Sand durch externe Partner aufgefüllt,
- Abtragung und Auffüllung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und empfohlenen
Vorgaben (2- 3 Jahre)
3.5 Erste Hilfe
- Ersthelfer sind vorhanden und im Alarmplan (Büro) benannt
- Ersthelfer werden regelmäßig geschult
- Verbandskästen werden auf Verfallsdatum regelmäßig überprüft und bei Bedarf erneuert
- Ablageorte der Verbandskästen sind mit einem grünen Kreuz gekennzeichnet
3.6 Umgang mit Arzneimitteln
- Medikamentengabe erfolgt nur auf ärztliche Bescheinigung und nach
Ermächtigungserklärung der Eltern (Formblätter unter www.kita-salzwedel.de)
- Notfalltasche und Notfallordner befinden sich im Büro
4. Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes
4.1 Belehrungen
4.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich
- jährliche Belehrungen nach §§ 42/43 (Protokoll)
4.1. 2.Betreuungs, - Erziehungs,- Aufsichtspersonal
- jährliche Belehrungen nach §§§ 35, 42,43 (Protokoll)
4.2 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen
- werden Infektionskrankheiten vom Personal und Sorgeberechtigten angezeigt, informiert
die Leitung das Gesundheitsamt (s. Pkt.7)
- Meldung nach § 34 IfSG, Liste für mehrere, an der gleichen Krankheit erkrankten Personen
(aktenkundig in Tabelle Büro)
- Informationen an die Sorgeberechtigten durch Aushänge oder telefonisch
- Isolierung der betroffenen Personen
- Desinfektionen oder Entfernung der möglichen Infektionsquellen
4.3 Schutzimpfungen
- Empfehlungen der STIKO sind durch Aushänge in der Kita für Sorgeberechtigte und Personal
sichtbar
- Impfkalender hängt im Eingangsbereich aus
- lt. Infektionsschutzgesetz § 20 muss ein Immunschutz gegen Masern vorliegen
- Leitung überprüft die Vollständigkeit der Masernschutzimpfung bei
Krippenkindern
5. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
- Durchführung erfolgt durch den Betriebsarzt
6. Impfung des Personals
- Impfstatus des Personals wird bei Einstellung durch den Träger geprüft
- Immunschutz gegen Masern muss vorliegen
- Nachweis der Masernimpfung ist Pflicht
7.Sondermaßnahmen beim Auftreten von Magen – Darm- Erkrankungen, Kopfläusen, Krätze
- Eltern werden telefonisch informiert und die Abholung veranlasst
- Kind wird getrennt von den anderen bis zur Abholung betreut
- Information durch Aushänge an alle Eltern
- sofortige Desinfektion von Oberflächen u. Gegenständen durch das päd. Personal
- Verwendung von Papierhandtüchern
- großflächige Reinigung/Desinfektion durch das Reinigungspersonal
Die Einrichtung hält sich an die Empfehlungen des RKI zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 34 IfSG.